Raumplanerische Beratung

Die laufende raumplanerische Beratung und Betreuung von Gemeinden und Privaten zählt zu unseren wichtigsten Aufgaben. Dabei können und wollen wir unseren Leitsatz  "zuverlässig - innovativ - kompetent"  besonders unter Beweis stellen.

Wir helfen bei verschiedensten Fragestellungen unter Wahrnehmung eigener fachlicher Verantwortung. So ist uns die raumplanungsfachliche Beratung für Vorhaben einzelner Bauwerber und Projektträger genauso wichtig wie die Erarbeitung von guten Lösungen für umfassende raumplanerische Problemstellungen. Standortanalysen, Nutzungs- und Nachnutzungsstudien oder die Beratung bei der Erschließung und baulichen Gestaltung von Grundstücken zählen ebenso zu unseren Aufgabenbereichen wie Fachgutachten im Hinblick auf Landschafts- und Ortsbildfragen. Ebenso erarbeiten wir auch Stellungnahmen und Gutachten in raumordnungsrechtlichen Belangen, wie raumplanungsfachliche Stellungnahmen gemäß § 55 des Tiroler Raumordnungsgesetzes und raumplanerische Stellungnahmen zu Widmungsansuchen und dergleichen. Unterstützung bieten wir auch in Belangen der Vertragsraumordnung und bei der Ausarbeitung von Richtlinien für zB Werbeeinrichtungen, Solaranlagen oder Stellplatzverordnungen. Darüber hinaus sind wir bemüht, jederzeit eine auf dem aktuellsten Stand beruhende kompetente Hilfestellung in allen raumordnungsfachlichen Belangen zu gewährleisten.

Unsere ZT-Gesellschaft hat raumplanerische Betreuung und Fachgutachten in mehr als 30 Gemeinden in Tirol und Vorarlberg erbracht. PROALP ist derzeit Ansprechpartner in folgenden Gemeinden: